Leider hat uns am Montag Abend die Nachricht erreicht, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg gestern eine Änderung an der FAQ zur Nutzung von Tennishallen vorgenommen hat.
Der Badische Tennisverband schreibt dazu:
„Die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute ihre Corona-Maßnahmen nochmals genauer spezifiziert: aktuell sind lediglich zwei Personen PRO TENNISHALLE und nicht, wie ursprünglich kommuniziert, pro Tennisplatz gestattet.“
https://www.badischertennisverband.de/default.aspx?&artikelId=5500
Hier ein Auszug aus der FAQ zur ab dem 2. November 2020 gültigen Corona-Verordnung:
„Unabhängig davon, wie viele Räume vorhanden sind, darf in geschlossenen Räumen wie einer Sportschule, einem Fitnessstudio oder einer Tennishalle nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts trainiert werden.“
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ siehe Abschnitt „Was ist mit dem Sport / Sportkursen“
Der Badische Tennisverband versucht das Thema mit der Landesregierung noch einmal zu diskutieren. Bis eine ggf. andere Regelung erzielt werden kann gilt die Verordnung wie oben zitiert. Wir werden uns in Kürze bei den Nutzern der Tennishalle melden um die weitere Nutzung abzustimmen. Für die nächsten Tage werden die Trainerstunden ggf. auf die Freiplätze verlegt, auf denen nach wie vor je Platz mit 2 Personen trainiert werden darf.